Mietbedingungen der Elaax AG – Anhängervermietung

Anwendungsbereich

Diese Mietbedingungen regeln die Vermietung von Anhängern der Elaax AG. Mit Ihrer Reservation und der Übernahme des Anhängers bestätigen Sie die nachstehenden Regelungen.

 

1. Buchung & Stornierung

  • Stornierungen bis 48 Stunden vor Abholung sind kostenfrei.
  • Bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor Abholung oder bei Nichterscheinen fällt ein Administrationsaufwand von CHF 50.– an.
  • Bei Langzeitmieten (ab 5 Tagen) muss die Stornierung spätestens 7 Tage vor Abholung erfolgen; andernfalls werden 30% des Mietpreises verrechnet.

2. Führerausweis & Zuladung

  • Für das Führen des Anhängers ist die gesetzlich passende Führerausweis-Kategorie erforderlich. Mit Kategorie B dürfen Anhänger bis 750 kg geführt werden. In allen anderen Fällen ist Kategorie BE notwendig. Massgebend sind die Einträge im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs.
  • Die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs eingetragene zulässige Anhängelast darf nicht überschritten werden und nach diesen Angaben muss der Anhänger ausgewählt werden.

3. Verkehrsregeln

  • Auf Schweizer Autobahnen gilt für Fahrzeugkombinationen mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (je nach Anhänger).
  • Sämtliche gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.

4. Zahlungsbedingungen

  • Der gesamte Mietbetrag wird online beglichen.
  • Zahlungen erfolgen über die im Buchungsprozess angebotenen Online-Zahlungsmethoden.

5. Kaution

  • Es wird eine Kaution von CHF 300.– in bar bei Abholung erhoben.
  • Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach fristgerechter und einwandfreier Rückgabe des Anhängers. Eine Verrechnung mit offenen Forderungen (z. B. Zusatzreinigung, verspätete Rückgabe, Schadenkosten, Administrationsgebühren) bleibt vorbehalten.

6. Übergabe & Rückgabe

  • Der Anhänger wird in sauberem, betriebssicherem Zustand übergeben. Offensichtliche Mängel sind bei Übernahme unverzüglich zu melden.
  • Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort, im sauberen Zustand.
  • Bei übermässiger Verschmutzung oder verspäteter Rückgabe können Zusatzkosten anfallen.

7. Nutzung & Ladungssicherung

  • Das Ladegut ist fachgerecht zu sichern; zulässige Gesamtmasse, Achs- und Stützlasten sind einzuhalten.
  • Weitervermietung sowie unsachgemässe Verwendung sind nicht zulässig.

8. Werbung & Beschriftung

  • Beschriftungen oder Werbemittel sind nach vorheriger Rücksprache zu Ihren Lasten zulässig, wir arbeiten mit einem Partnerunternehmen.
  • Sämtliche Folierungen, Aufkleber oder Plakate müssen bei Rückgabe fachmännisch entfernt sein.
  • Erfolgt die Entfernung unzureichend oder ist zusätzlicher Aufwand nötig, stellen wir die Entfernungskosten in Rechnung.

9. Innenausbau (Verkaufsanhänger)

  • Innenausbauten (z. B. Theken, Elektro-/Wasseranschlüsse, Möblierung) werden exklusiv durch die Elaax AG geplant und ausgeführt.
  • Eigene Umbauten oder Arbeiten durch Dritte sind nicht zulässig. Unautorisierte Änderungen können zu Wiederherstellungskosten führen.
  • Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte für Beratung, Spezifikation und Offerte.
  • Innenausbauten sind nicht Bestandteil der Miete und werden, sofern der Anhänger nicht bereits ausgebaut vermietet wird, separat offeriert und verrechnet.

10. Bussen, Gebühren & Administration

  • Sämtliche Ordnungsbussen, Gebühren und Kosten aus Verstössen im Zusammenhang mit der Nutzung des Anhängers trägt der Mieter. Dazu zählen insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überladung, ungenügende Ladungssicherung sowie Parkbussen.
  • Für behördliche Anfragen (z. B. Halter- oder Lenkerauskunft) und die Abwicklung von Bussen erheben wir einen Administrationsaufwand von CHF 50.–.
  • Defekte aufgrund unsachgemässer Nutzung werden mit dem notwendigen Arbeits- und Materialaufwand nachbelastet.11. Schäden, Pannen & Unfälle
  • Schäden, Pannen oder Unfälle sind der Elaax AG umgehend zu melden.
  • Reparaturen dürfen nur mit vorgängiger Zustimmung veranlasst werden; ausgenommen sind Notfälle zur Abwendung grösserer Schäden.

11. Schäden, Pannen & Unfälle

  • Schäden, Pannen oder Unfälle sind der Elaax AG umgehend zu melden.
  • Reparaturen dürfen nur mit vorgängiger Zustimmung veranlasst werden; ausgenommen sind Notfälle zur Abwendung grösserer Schäden.

12. Haftung

  • Sie haften für Schäden, die aus unsachgemässer Verwendung, Überladung, mangelhafter Ladungssicherung oder aus Verstössen gegen gesetzliche Vorschriften entstehen.

13. Recht & Gerichtsstand

  • Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Elaax AG.

Stand: 01.01.2026