Mietbedingungen der Elaax AG – Anhängervermietung
Anwendungsbereich
Diese Mietbedingungen regeln die Vermietung von Anhängern der Elaax AG. Mit Ihrer Reservation und der Übernahme des Anhängers bestätigen Sie die nachstehenden Regelungen.
1. Buchung & Stornierung
- Stornierungen bis 48 Stunden vor Abholung sind kostenfrei.
- Bei Stornierungen innerhalb von 48 Stunden vor Abholung oder bei Nichterscheinen fällt ein Administrationsaufwand von CHF 50.– an.
- Bei Langzeitmieten (ab 5 Tagen) muss die Stornierung spätestens 7 Tage vor Abholung erfolgen; andernfalls werden 30% des Mietpreises verrechnet.
2. Führerausweis & Zuladung
- Für das Führen des Anhängers ist die gesetzlich passende Führerausweis-Kategorie erforderlich. Mit Kategorie B dürfen Anhänger bis 750 kg geführt werden. In allen anderen Fällen ist Kategorie BE notwendig. Massgebend sind die Einträge im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs.
- Die im Fahrzeugausweis des Zugfahrzeugs eingetragene zulässige Anhängelast darf nicht überschritten werden und nach diesen Angaben muss der Anhänger ausgewählt werden.
3. Verkehrsregeln
- Auf Schweizer Autobahnen gilt für Fahrzeugkombinationen mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h (je nach Anhänger).
- Sämtliche gesetzlichen Vorschriften sind einzuhalten.
4. Zahlungsbedingungen
- Der gesamte Mietbetrag wird online beglichen.
- Zahlungen erfolgen über die im Buchungsprozess angebotenen Online-Zahlungsmethoden.
5. Kaution
- Es wird eine Kaution von CHF 300.– in bar bei Abholung erhoben.
- Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach fristgerechter und einwandfreier Rückgabe des Anhängers. Eine Verrechnung mit offenen Forderungen (z. B. Zusatzreinigung, verspätete Rückgabe, Schadenkosten, Administrationsgebühren) bleibt vorbehalten.
6. Übergabe & Rückgabe
- Der Anhänger wird in sauberem, betriebssicherem Zustand übergeben. Offensichtliche Mängel sind bei Übernahme unverzüglich zu melden.
- Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort, im sauberen Zustand.
- Bei übermässiger Verschmutzung oder verspäteter Rückgabe können Zusatzkosten anfallen.
7. Nutzung & Ladungssicherung
- Das Ladegut ist fachgerecht zu sichern; zulässige Gesamtmasse, Achs- und Stützlasten sind einzuhalten.
- Weitervermietung sowie unsachgemässe Verwendung sind nicht zulässig.
8. Werbung & Beschriftung
- Beschriftungen oder Werbemittel sind nach vorheriger Rücksprache zu Ihren Lasten zulässig, wir arbeiten mit einem Partnerunternehmen.
- Sämtliche Folierungen, Aufkleber oder Plakate müssen bei Rückgabe fachmännisch entfernt sein.
- Erfolgt die Entfernung unzureichend oder ist zusätzlicher Aufwand nötig, stellen wir die Entfernungskosten in Rechnung.
9. Innenausbau (Verkaufsanhänger)
- Innenausbauten (z. B. Theken, Elektro-/Wasseranschlüsse, Möblierung) werden exklusiv durch die Elaax AG geplant und ausgeführt.
- Eigene Umbauten oder Arbeiten durch Dritte sind nicht zulässig. Unautorisierte Änderungen können zu Wiederherstellungskosten führen.
- Bei Interesse kontaktieren Sie uns bitte für Beratung, Spezifikation und Offerte.
- Innenausbauten sind nicht Bestandteil der Miete und werden, sofern der Anhänger nicht bereits ausgebaut vermietet wird, separat offeriert und verrechnet.
10. Bussen, Gebühren & Administration
- Sämtliche Ordnungsbussen, Gebühren und Kosten aus Verstössen im Zusammenhang mit der Nutzung des Anhängers trägt der Mieter. Dazu zählen insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Überladung, ungenügende Ladungssicherung sowie Parkbussen.
- Für behördliche Anfragen (z. B. Halter- oder Lenkerauskunft) und die Abwicklung von Bussen erheben wir einen Administrationsaufwand von CHF 50.–.
- Defekte aufgrund unsachgemässer Nutzung werden mit dem notwendigen Arbeits- und Materialaufwand nachbelastet.11. Schäden, Pannen & Unfälle
- Schäden, Pannen oder Unfälle sind der Elaax AG umgehend zu melden.
- Reparaturen dürfen nur mit vorgängiger Zustimmung veranlasst werden; ausgenommen sind Notfälle zur Abwendung grösserer Schäden.
11. Schäden, Pannen & Unfälle
- Schäden, Pannen oder Unfälle sind der Elaax AG umgehend zu melden.
- Reparaturen dürfen nur mit vorgängiger Zustimmung veranlasst werden; ausgenommen sind Notfälle zur Abwendung grösserer Schäden.
12. Haftung
- Sie haften für Schäden, die aus unsachgemässer Verwendung, Überladung, mangelhafter Ladungssicherung oder aus Verstössen gegen gesetzliche Vorschriften entstehen.
13. Recht & Gerichtsstand
- Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Elaax AG.
Stand: 01.01.2026
